Unbegleitete Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf einen gesetzlichen Vormund und Zugang zu Bildung.
Die EU-Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um die erforderliche Vertretung durch einen gesetzlichen Vormund oder eine Organisation sicherzustellen. Sie sehen vor, dass unbegleitete Minderjährige während der Dauer des vorübergehenden Schutzes bei erwachsenen Verwandten, in einer Pflegefamilie, in Aufnahmezentren für Minderjährige oder bei der Person untergebracht werden, die das Kind auf der Flucht betreut hat.
Personen unter 18 Jahren, die vorübergehenden Schutz genießen, haben unter denselben Bedingungen Zugang zum Bildungssystem, wie die Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaates.
Geflüchtete Familien aus der Ukraine können in Deutschland spezielle finanzielle Unterstützung für Familien erhalten. Dazu zählen Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss (siehe Kapitel “Sozialleistungen” , Fragen 13 ff). Bedingung ist, dass Du eine Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung hast, die eine Arbeitserlaubnis für mindestens sechs Monate umfasst. Je nach Familienleistung gelten weitere Voraussetzungen (siehe K apitel "Sozialleistungen ”).
Darüber hinaus ist zu beachten, dass in Deutschland grundsätzlich eine Schulpflicht für Kinder und Jugendliche besteht (mindestens neun Schuljahre), die auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine gilt. Bitte informiere Dich, welche Regelungen in dem Bundesland gelten, indem du Dein Kind zur Schule schicken möchtest. Der Schulbesuch ist grundsätzlich kostenlos (siehe Kapitel “Bildung”).
Wenn Du Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung bist, ist Dein minderjähriges Kind grundsätzlich automatisch mitversichert (siehe Frage 24 im Kapitel “Sozialleistungen”).
In der gesamten Bundesrepublik gibt es darüber hinaus eine Reihe von Hilfsangeboten, die sich speziell an Kinder und Jugendliche richten. Informationen hierzu findest du beispielsweise hier:https://www.bundeselternnetzwerk.de/projekte/fgiund hier: https://www.jugendmigrationsdienste.de/.
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