Manche rechtlichen Probleme lassen sich nicht ohne Hilfe lösen. Wer sich rechtliche Hilfe in solchen Momenten nicht leisten kann, kann dafür in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung vom Staat bekommen. Hierfür bietet Deutschland zwei zentrale Möglichkeiten finanzieller Unterstützung bei rechtlichen Problemen:
für rechtliche Beratung außerhalb von Gerichtsverfahren und
im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen
Beide Möglichkeiten stehen auch ausländischen Staatsbürger*innen zur Verfügung.
Es muss um Sachverhalte mit Bezug zu Deutschland gehen – mit wenigen Ausnahmen. Auf dieser Seite erläutern wir die Grundzüge dieses Systems. Ausführlichere und gut aufbereitete Informationen zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe mit Fallbeispielen findest du in der Handreichung des Justizministeriums auf Deutsch, Englisch und Arabisch.
Beratungshilfe ermöglicht finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen für rechtlichen Rat durch eine Beratungsperson (z.B. Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen).
Die Unterstützung erfolgt mit einem Beratungsschein (ähnlich wie ein Gutschein; siehe „3. Wie bekomme ich Beratungshilfe?“). Beratung ist in fast allen Rechtsgebieten möglich (im Strafrecht nur mit Einschränkungen). Wie der Begriff sagt, geht es primär um die Beratung zu rechtlichen Fragen. However, if necessary in an individual case, this can also include representation Wenn im Einzelfall erforderlich, kann darunter aber auch eine außergerichtliche Vertretung durch eine*n Rechtsanwalt*in fallen.
> Beratungshilfe bekommt, wer sehr wenig Geld zur Verfügung hat, und deshalb auch die höchstmögliche Form der Prozesskostenhilfe erhalten würde (siehe dazu weiter unten, Option A in „Wer bekommt Prozesskostenhilfe?“).
>Wenn es andere Möglichkeiten zur Beratung gibt, müssen diese zuerst in Anspruch genommen werden, bevor Beratungshilfe gewährt wird. Andere Möglichkeiten gibt es zum Beispiel bei:
Falls Beratung mal nicht ausreicht, sondern ein Gerichtsprozess zur Klärung einer rechtlichen Frage erforderlich ist, übernimmt die Prozesskostenhilfe bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (siehe dazu unten). Abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen gibt es unterschiedliche Stufen der Bewilligung:
A) Übernahme der gesamten Kosten des Gerichtsprozesses (inklusive Ihrer Anwaltskosten)
B) Übernahme eines Teils der Prozesskosten
C) Ermöglichung lediglich einer Rückzahlung in Raten
! Achtung
Jeder, der so wenig Einkommen und Vermögen zur Verfügung hat, dass er die Kosten des Prozesses nicht, nur zu einem Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Vollständig werden Prozesskosten nur übernommen, wenn das Vermögen so gering ist, dass eine Beteiligung an den Prozesskosten unter keinen Umständen möglich ist. Es wird außerdem folgendes geprüft:
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der FAQ veröffentlichten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich um allgemeine Informationen, die nicht jeden Einzelfall abbilden können.