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FAQ Deutschland*

Staatliche Unterstützung bei rechtlichen Problemen

Manche rechtlichen Probleme lassen sich nicht ohne Hilfe lösen. Wer sich rechtliche Hilfe in solchen Momenten nicht leisten kann, kann dafür in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung vom Staat bekommen. Hierfür bietet Deutschland zwei zentrale Möglichkeiten finanzieller Unterstützung bei rechtlichen Problemen:

• Beratungshilfe

für rechtliche Beratung außerhalb von Gerichtsverfahren und

• Prozesskostenhilfe

im Falle von gerichtlichen Auseinandersetzungen

Beide Möglichkeiten stehen auch ausländischen Staatsbürger*innen zur Verfügung.
Es muss um Sachverhalte mit Bezug zu Deutschland gehen – mit wenigen Ausnahmen. Auf dieser Seite erläutern wir die Grundzüge dieses Systems. Ausführlichere und gut aufbereitete Informationen zur Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe mit Fallbeispielen findest du in der Handreichung des Justizministeriums auf Deutsch, Englisch und Arabisch.

Beratungshilfe

1. Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ermöglicht finanzielle Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen für rechtlichen Rat durch eine Beratungsperson (z.B. Rechtsanwält*innen und Steuerberater*innen).

Die Unterstützung erfolgt mit einem Beratungsschein (ähnlich wie ein Gutschein; siehe „3. Wie bekomme ich Beratungshilfe?“). Beratung ist in fast allen Rechtsgebieten möglich (im Strafrecht nur mit Einschränkungen). Wie der Begriff sagt, geht es primär um die Beratung zu rechtlichen Fragen. However, if necessary in an individual case, this can also include representation Wenn im Einzelfall erforderlich, kann darunter aber auch eine außergerichtliche Vertretung durch eine*n Rechtsanwalt*in fallen.

2. Wer bekommt Beratungshilfe?

> Beratungshilfe bekommt, wer sehr wenig Geld zur Verfügung hat, und deshalb auch die höchstmögliche Form der Prozesskostenhilfe erhalten würde (siehe dazu weiter unten, Option A in „Wer bekommt Prozesskostenhilfe?“).

>Wenn es andere Möglichkeiten zur Beratung gibt, müssen diese zuerst in Anspruch genommen werden, bevor Beratungshilfe gewährt wird. Andere Möglichkeiten gibt es zum Beispiel bei:

  • Gewerkschaften - insbesondere zu arbeitsrechtlichen Fragen,
  • Mieterverbände - insbesondere zu mietrechtlichen Fragen,
  • Behörden, die Beratung leisten z.B. die Ausländerbehörde, Sozialämter, Arbeitsagenturen und Jugendämter

3. Wie bekomme ich Beratungshilfe?

  • Gehe am besten zuerst persönlich zum Amtsgericht deines Wohnsitzes und schildere dort dein Problem. Alternativ kannst du einen Antrag auf Beratungshilfe auch schriftlich unter Verwendung dieses Formulars bei deinem Amtsgericht stellen.
  • Du musst Auskunft über deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geben, damit nachvollzogen werden kann, dass du dir rechtlichen Rat nicht ohne Unterstützung leisten kannst. Nimm dazu Unterlagen zum Nachweis mit (z.B. Personalausweis, Nachweis über Einkommen, Kontoauszüge, Mietvertrag etc.).
  • Das Amtsgericht stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Beratungsschein aus. Mit diesem kannst du eine Beratungsperson deiner Wahl aufsuchen. An diese musst du 15€ zahlen, die übrigen Kosten rechnet die Beratungsperson auf Grundlage des Beratungsscheins bei der zuständigen Landeskasse ab. Eine Beratungsperson findest du z.B. auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammern.

! Besonderheiten in Hamburg, Bremen und Berlin

Prozesskostenhilfe

1. Was ist Prozesskostenhilfe?

Falls Beratung mal nicht ausreicht, sondern ein Gerichtsprozess zur Klärung einer rechtlichen Frage erforderlich ist, übernimmt die Prozesskostenhilfe bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (siehe dazu unten). Abhängig von Ihren Vermögensverhältnissen gibt es unterschiedliche Stufen der Bewilligung:

A) Übernahme der gesamten Kosten des Gerichtsprozesses (inklusive Ihrer Anwaltskosten)

B) Übernahme eines Teils der Prozesskosten

C) Ermöglichung lediglich einer Rückzahlung in Raten

! Achtung

  • Solltest du den Prozess verlieren, musst du jedoch unter Umständen die Kosten des Rechtsanwalts der Gegenseite bezahlen.
  • Sollte sich deine wirtschaftliche Situation in den 4 Jahren nach Prozessende verbessern, kann die gewährte Prozesskostenhilfe zurückverlangt werden.

2. Wer bekommt Prozesskostenhilfe?

Jeder, der so wenig Einkommen und Vermögen zur Verfügung hat, dass er die Kosten des Prozesses nicht, nur zu einem Teil oder nur in Raten aufbringen kann. Vollständig werden Prozesskosten nur übernommen, wenn das Vermögen so gering ist, dass eine Beteiligung an den Prozesskosten unter keinen Umständen möglich ist. Es wird außerdem folgendes geprüft:

  • Das Verfahren muss Aussicht auf Erfolg bieten (Du musst also eine Chance haben, den Prozess zu gewinnen)
  • Das Verfahren darf nicht mutwillig sein (das heißt, du würdest auch dann nicht von dem Prozess absehen, wenn du die Kosten selbst tragen müsstest).

3. Wie bekomme ich Prozesskostenhilfe?

  • Du musst einen Antrag bei dem für dein (potentielles) Verfahren zuständigen Gericht stellen.
  • Diesem Antrag musst du eine Erklärung über deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und Kopien entsprechender Belege (z.B. Personalausweis, Nachweis über Einkommen, Kontoauszüge, Mietvertrag etc.) beifügen. Einen Vordruck für das erforderliche Formular findest du hier.

* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der FAQ veröffentlichten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich um allgemeine Informationen, die nicht jeden Einzelfall abbilden können.