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FAQ Deutschland*

Sozialleistungen

1. Welche staatlichen Leistungen kann ich beziehen?

Welche staatliche Leistungen Du in Anspruch nehmen kannst, hängt davon ab, zu welcher der folgenden Gruppen Du gehörst.

Gruppe 1: Mir wurde bereits eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz” (“"AufenthG”).erteilt.

[Zu den allgemeinen Fragen zur Aufenthaltserlaubnis, siehe Frage 37]

Gruppe 2: Mir wurde eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt (gemäß § 81 Abs. 3 oder Abs. 4 AufenthG = grüne Klappkarte) und ich bin im Ausländerzentralregister (AZR) registriert.

[Zur Fiktionsbescheinigung oder zum Ausländerzentralregister, siehe Fragen 12 ff. im Kapitel "Aufenthalt"].

Gruppe 3: Ich habe bereits einen Antrag auf vorübergehenden Schutz gemäß § 24 AufenthG, aber noch keine Fiktionsbescheinigung erhalten.

ODER

Ich habe bereits eine Fiktionsbescheinigung erhalten und bin im Ausländerzentralregister registriert, bin aber noch nicht erkennungsdienstlich behandelt worden.

ODER

Ich habe bereits eine Fiktionsbescheinigung erhalten und bin erkennungsdienstlich behandelt worden, bin aber noch nicht im Ausländerzentralregister registriert.

[Zur erkennungsdienstlichen Behandlung, siehe Fragen 24 ff. im Kapitel "Aufenthalt"]

Gruppe 4: Mein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wurde abgelehnt.

Die nachfolgende Liste gibt einen Überblick über die möglichen Sozialleistungen in jeder der oben aufgelisteten Situationen (siehe „Gruppen“).

Achtung! Nicht jeder hat Anspruch auf jede Art von Sozialleistung. Es wird immer im Einzelfall entschieden.

Sozialleistung - Gruppe 1

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter
  • Kindergeld & Kindergeldzuschlag
  • Elterngeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Unterstützung für Studierende und Schüler*innen an einer beruflichen oder weiterführenden Schule (= BAföG)
  • Förderangebote und Qualifizierungsangebote für Arbeitssuchende
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Pflegeleistungen
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Sozialleistung - Gruppe 2

  • Bürger gel d
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter
  • Unterstützung für Studierende und Schüler*innen an einer beruflichen oder weiterführenden Schule (= BAföG)
  • Förderangebote und Qualifizierungsangebote für Arbeitssuchende
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung
  • Pflegeleistungen
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Sozialleistungen - Gruppe 3

  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Förderangebote und Qualifizierungsangebote für Arbeitssuchende (mit Arbeitserlaubnis)
  • Krankenleistungen und Pflegeleistungen
  • Gesundheitsversorgung nach Asylbewerberleistungsgesetz

Sozialleistungen - Gruppe 4

  • Sozialhilfe bis 90 Tage nach Ersteinreise (bei erstmaliger Einreise nach Deutschland zwischen dem 04.06.2022 und dem 31.05.2023)

  • Im Anschluss daran kann es Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben

  • Krankenleistungen und Pflegeleistungen

Die einzelnen Sozialleistungen werden in den folgenden Fragen näher beschrieben.

2. Warum gibt es in jedem Bundesland eigene Behörden mit unterschiedlichen Namen? Gelten Antragsformulare und Zuständigkeiten überall in Deutschland?

Deutschland ist ein föderal organisierter Staat. Das heißt, dass es (16) Bundesländer gibt, die wiederum aus verschiedenen Kommunen (Städten und Gemeinden) bestehen.Sowohl die Bundesrepublik Deutschland als auch die 16 Bundesländer haben eigene Gesetze und Zuständigkeiten. Diesführt zum Beispiel dazu, dass jedes Bundesland und auch die Kommunen ihre eigenen Verwaltungen haben. Das hat teilweise ein ziemlich kompliziertes System von verschiedenen Zuständigkeiten zur Folge.. Zum Beispiel wird ein Formular, das beispielsweise von einer Berliner Sozialbehörde ausgestellt wurde, oftmals nicht von den Behörden inbeispielsweise Frankfurt am Main anerkannt. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sich die Informationen von der Stadt oder dem Landkreis, in dem man sich aufhält zu besorgen.

3. Welche Änderungen gelten seit dem 1. Juni 2022?

Geflüchtete aus der Ukraine können in Deutschland „vorübergehenden Schutz“ erhalten. [Für mehr Informationen, siehe unser Kapitel “Aufenthalt”]. Seit dem 1. Juni 2022 sind Geflüchtete aus der Ukraine anerkannten Asylbewerbern gleichgestellt. In den allermeisten Fällen gelten für sie nun die allgemeinen deutschen Sozialgesetze. Die Änderungen haben positive Auswirkungen für Geflüchtete aus der Ukraine.. Zu beachten ist aber, dass die Änderungen einen Wechsel bei den behördlichen Zuständigkeiten zur Folge haben.

4. Welche Änderungen gelten seit dem 1. Januar 2023?

Zum 1. Januar 2023 gab es die folgenden Änderungen:

  • Das Bürgergeld ersetzt das Arbeitslosengeld II und die Leistungen wurden erhöht.
  • Wenn Du Bürgergeld bekommst, darfst Du jetzt mehr Geld nebenbei verdienen, ohne dass Deine Leistungen gekürzt werden.
  • Das Kindergeld wurde erhöht.

Die konkreten Änderungen werden in den Fragen dazu genauer erklärt.

5. Bürgergeld (Gruppe 1 & 2) - Was ist Bürgergeld?

Bür ger geld ist eine Grundsicherung für Personen, die erwerbsfähig sind. Die essenziellen Lebensbedürfnisse sollen damit abgesichert werden.

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es das Bürgergeld. Früher hieß das Bürgergeld „Arbeitslosengeld II“ oder „Hartz IV“.

6. Was hat sich durch das Bürgergeld seit dem 1. Januar 2023 geändert?

Das Bürgergeld wird in 2 Schritten eingeführt:

  1. Zum 1. Januar 2023 wurden die Leistungen erhöht.
  1. Zum 1. Juli 2023 werden die Möglichkeiten zur Weiterbildung und beruflichen Qualifizierung verbessert. Ein Fokus wird nunmehr auch auf Coachings gelegt, die Dir helfen sollen, Arbeit zu finden. Wenn Du ein Coaching machst, bekommst Du dafür zusätzliche finanzielle Unterstützung.

Hinweis:
Wenn Du bereits Arbeitslosengeld II bekommst, musst Du nichts unternehmen. Du bekommst automatisch ab dem 1. Januar 2023 Bürgergeld.

7. Bürgergeld (Gruppe 1 & 2) - Wer hat grundsätzlich einen Anspruch auf Bürgergeld?

Du hast einen Anspruch auf Bürgergeld, wenn Du zu Gruppe 1 oder 2 gehörst. (siehe Frage 1)

8. Bürgergeld (Gruppe 1 & 2) - Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Bürgergeld zu bekommen?

  1. Du bist erwerbsfähig (das heißt, Du kannst jeden Tag mindestens 3 Stunden arbeiten;
  2. Du bist zwischen 15 und 67 Jahre alt und;
  3. Du bist hilfsbedürftig (das heißt, Du hast nicht genügend Geld zur Verfügung, um davon zu leben.) Siehe Frage36)

10. Sozialhilfe (Gruppe 1, 2 & 4) - Was ist Sozialhilfe?

Mit der Zahlung von Sozialhilfe werden Personen unterstützt, die nicht arbeiten können und nicht genügend Geld zum Leben haben.

Personen der Gruppen 1, 2 und 4 können Sozialhilfe beantragen [siehe Frage 1].

11. Sozialhilfe (Gruppe 1, 2 & 4) - Welche Leistungen umfasst die Sozialhilfe?

  • Hilfe für den Lebensunterhalt (318 EUR – 502 EUR pro Monat)
  • Wohngeld (abhängig von den Kosten im Einzelfall)
  • Heizkosten(soweit sie angemessen sind)
  • Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung

12. Sozialhilfe (Gruppe 1, 2 & 4) - Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Sozialhilfe zu bekommen?

  • Du bist nicht erwerbsfähig (das bedeutet, Du kannst nicht mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten und bist zwischen 18 und 67 Jahre alt),
  • Du bist hilfsbedürftig (das heißt, Du hast nicht genügend Geld zur Verfügung, um davon zu leben. (siehe Frage 36) und
  • Du hast keinen Anspruch auf speziellere Leistungen von anderen Behörden (zum Beispiel von der Rentenversicherung).
  • Wenn Du mit einer erwerbsfähigen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, erhältst Du jetzt anstelle des ehemaligen Sozialgeldes Bürgergeld(siehe Frage 5). Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören neben den erwerbsfähigen Personen zum Beispiel die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

13. Sozialhilfe (Gruppe 1, 2 & 4) - Wo kann ich Sozialhilfe beantragen?

Du kannst Sozialhilfe bei dem zuständigen Sozialamtan Deinem Wohnort beantragen. Du kannst bei der Verwaltung der Kommune (Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung oder Landratsamt) in der Du wohnst fragen, wie Du Kontakt zu dem zuständigen Sozialamt aufnehmen kannst. Die Adresse des zuständigen Sozialamts steht in der Regel auch auf den Internetseiten Deiner Kommune.

14. Kindergeld und Kindergeldzuschlag (Gruppe 1) - Was ist Kindergeld und was ist Kindergeldzuschlag?

Kindergeld ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern.

Kindergeldzuschlag hilft Alleinerziehenden und Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zum Kindergeld.

15. Kindergeld und Kindergeldzuschlag (Gruppe 1) - Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Kindergeld zu bekommen?

Du musst mindestens ein Kind haben, das unter 18 Jahre alt ist.

Als antragstellendes Elternteil musst Du eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben. Diese muss mindestens für 6 Monate eine Erwerbstätigkeit erlauben. Du musst Dich in Deutschland aufhalten. Dein Kind muss sich auch in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz aufhalten.

Auch Vollwaisen und Kinder, die den Aufenthaltsort Ihrer Eltern nicht kennen, können Kindergeld bekommen. In diesem Fall müssen die Kinder den Antrag selbst stellen und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben.

In bestimmten Fällen kann Kindergeld bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. Wann das der Fall ist, kannst Du hier stellen.

16. Kindergeld und Kindergeldzuschlag (Gruppe 1) - Wieviel Kindergeld bekomme ich?

Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2023 monatlich für jedes Kind 250 Euro.

17. Kindergeld und Kindergeldzuschlag (Gruppe 1) - Wo kann ich Kindergeld beantragen?

Kindergeld kannst Du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit an Deinem Wohnort beantragen.

Um die zuständige Familienkassezu finden,klicke hier.

18. Kindergeld und Kindergeldzuschlag (Gruppe 1) – Wann bekomme ich Kindergeldzuschlag?

Du bekommst Kindergeldzuschlag, wenn Du alleinerziehend bist oder Deine Familie nur ein kleines Einkommen hat.

Den Kindergeldzuschlag kannst Du hierbeantragen.

Seit dem 1. Januar 2023 kannst Du bis zu 250 EUR Kindergeldzuschlag bekommen.

19. Kindergeld und Sofortzuschlag (Gruppe 1) – Wann bekomme ich einen Sofortzuschlag?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Familien mit wenig oder keinem Einkommen groß werden, erhalten einen monatlichen Sofortzuschlag von 20 Euro.

Die Auszahlung des Sofortzuschlags für Kinder erfolgt durch die Stellen, die auch die jeweilige Grundleistung auszahlen. Familien, die bereits den Kinderzuschlag oder eine andere der Leistungen erhalten, müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.

20. Elterngeld (Gruppe 1) - Was ist Elterngeld?

Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die wegen der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten.

Das Elterngeld beträgt zwischen 300 EUR bis 1.800 EUR pro Monat. Es ist abhängig vom Einkommen der Eltern vor und nach der Geburt des Kindes.

Beide Elternteile können einen Antrag auf Elterngeld stellen.

21. Elterngeld (Gruppe 1) - Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Elterngeld zu beantragen?

  • Du musst in einem Haushalt mit Deinem Kind leben und es selbst betreuen und erziehen.
  • Du darfst nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.

22. Elterngeld (Gruppe 1) - Wo kann ich Elterngeld beantragen?

Bei der zuständigenElterngeldstellean Deinem Wohnort.

Welche Elterngeldstelle an Deinen Wohnort zuständig ist, findest Du hier.

23. Elterngeld (Gruppe 1) - Was ist, wenn ich alleinerziehend bin?

Alleinerziehende können für ihr Kind in bestimmten Fällen zusätzlich einen Unterhaltsvorschuss bekommen.

Weitere Informationen zum Unterhaltsvorschuss findest Du hier.

Auf dieser Seite findest Du die zuständige Stelle für den Unterhaltsvorschuss an Deinem Wohnort.

24. BAföG (Gruppen 1 & 2) - Was ist BAföG?

BaföG steht für Bundesausbildungsförderung und wird an Studierende und Schüler*innen an einer beruflichen oder weiterführenden (das heißt, nach der Grundschule, die bis zur 4. Klasse geht) Schule gezahlt. Damit soll die Ausbildung der Studierenden und Schüler*innen abgesichert werden.

Die Höhe der monatlichen Zahlungen ist abhängig vom Einzelfall. Je nach Bedürftigkeit werden maximal 934 EUR pro Monat gezahlt.

25. BAföG (Gruppen 1 & 2) - Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um BaföG zu bekommen?

Du musst Student*in oder Schüler*in an einer beruflichen oder weiterführenden Schule oder Hochschule/Universität sein.

Wenn Du BAföG bekommst, hast Du in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld.

26. BAFöG (Gruppen 1 & 2) - Wo kann ich BaföG beantragen?

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.

Deinen Antrag kannst Du vor Ort oder online stellen. Die zuständige Stelle findest Du hier. Den digitalen Antrag kannst du online hier stellen.

27. Krankenversicherung (Gruppen 1, 2, 3 & 4) - Welche Leistungen umfasst die gesetzliche Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt für alle wichtigen ärztlichen Untersuchungen/Operationen und Krankenhausaufenthalte. Zu den Leistungen zählen auch psychologische Beratung und Therapie.

Du musst nicht in Vorleistung gehen, sondern die Rechnungen werden direkt von der Versicherung an Deinen Arzt bezahlt.

28. Krankenversicherung (Gruppen 1, 2, 3 & 4) - Was gilt konkret für wen?

  • Arbeitnehmer*innen und Empfänger*innen von Citizen’s Income (Bürgergeld)sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung zu haben.
  • Arbeitnehmer*innen zahlen 50% der Versicherungsbeiträge. Der Beitrag wird von dem Gehalt abgezogen, bevor es ausgezahlt wird. Die anderen 50% übernimmt der Arbeitgeber.
  • Bei Empfänger*innen von Citizen’s Income (Bürgergeld)übernimmt das Jobcenter die Versicherungsbeiträge.
  • Empfänger*innen von Sozialhilfe erhalten eine „elektronische Gesundheitskarte“ und die Krankenkasse übernimmt damit die Behandlungskosten.
  • Personen der Gruppen 3 und 4 erhalten entweder einen „Behandlungsschein“ vom Sozialamt oder eine „elektronische Gesundheitskarte“ von der Krankenkasse. Damit können sie sich medizinisch versorgen lassen, ohne selbst etwas zahlen zu müssen.

29. Krankenversicherung (Gruppen 1, 2, 3 & 4) - Wo melde ich mich zur gesetzlichen Krankenversicherung an?

  • Arbeitnehmer*innen werden von ihrem Arbeitgeber zur gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet. Die/der Arbeitnehmer*in kann wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenversicherung sie/er angemeldet werden will.
  • Empfänger*innen von Citizen’s Income ( Bürgergeld ) können einen Antrag auf Anmeldung zu einer bestimmten gesetzlichen Krankenversicherung (AOK, BKK, IKK) beim zuständigen Arbeitsamt / Jobcenter stellen.. Das zuständige Jobcenter findest Du here.
  • Empfänger*innen von Sozialhilfe werden entweder durch das Sozialamt bei der gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet oder bekommen die Leistungen direkt vom Sozialamt. Zuständig ist in beiden Fällen das Sozialamt . Du kannst bei der Verwaltung an deinem Wohnort (Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung oder Landrats amt) fra gen wie Du Kontakt zum Sozialamt aufnehmen kannst. Die Adresse steht in der Regel aber auch auf den Internetseiten der Kommune.

30. Pflegeleistungen (Gruppen 1, 2, 3 & 4) - Wer bekommt Pflegeleistungen?

Pflegeleistungen im Umfang der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommen Personen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind und deshalb Hilfe von anderen brauchen (zum Beispiel alte, kranke oder körperlich/geistig behinderte Menschen).

Du musst dafür noch kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung sein.

In Einzelfällen kann es sein, dass Personen der Gruppe 3 kein sogenanntes Pflegegeld erhalten.

31. Pflegeleistungen (Gruppen 1, 2, 3 & 4) - Wo beantrage ich Pflegeleistungen?

Wenn Du schon eine Krankenversicherung hast, kannst Du den Antrag bei Deiner Krankenversicherung stellen.

Wenn Du noch keine Krankenversicherung hast, kannst Du beim dem für Dich zuständigen Sozialamt in deinem Wohnort oder bei sonstigen Stellen der kommunalen Verwaltung (Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung oder Landratsamt) nachfragen, wo Du den Antrag stellen kannst.

32. Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gruppe 3) - Was ist die Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Die Grundversorgung soll sicherstellen, dass Du das Nötigste zum Leben hast. Dazu gehört: Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitsversorgung usw.

Wenn du in einer Aufnahmeeinrichtung wohnst, bekommst Du grundsätzlich die benötigten Sachleistungen und keine Geldzahlungen. Das heißt, Du bekommst die benötigten Sachen gestellt (zum Beispiel Lebensmittel oder eine Unterkunft) und nicht das Geld, um Dir diese Sachen selbst zu kaufen bzw. zu mieten. In einzelnen Fällen kannst Du auch Gutscheine oder Geld statt Sachleistungen erhalten.

Wenn Du nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnst, bekommst du normalerweise Geld anstatt Sachleistungen.

33. Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gruppe 3) - Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten?

Wenn Du zu den oben genannten Gruppen 3 oder 4 gehörst, dann erfüllst Du die Voraussetzungen.

34. Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gruppe 3) - Wo beantrage ich die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Alle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können beim zuständigen Amt für Migration und Integration beantragt werden.

Eine Übersicht der Standorte gibt es hier.

35. Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gruppe 3) - Gibt es auch zusätzliche Leistungen?

Ja, neben der Grundversorgung kann es weitere Leistungen geben. Zum Beispiel medizinische Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen, Betreuung und Pflege für Mütter, psychologische Unterstützung zur Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen oder bei unbegleiteten Minderjährigen usw.

Du kannst zusätzliche Leistungen bekommen, wenn Du den entsprechenden Bedarf hast.

36. Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Gruppe 3 und 4) - Darf ich mein Geld behalten, wenn ich Sozialleistungen beantrage?

Citizen’s Income ( Bürgergeld ) und Sozialhilfe erhält nur, wer hilfsbedürftig ist, d.h., wer seinen Lebensunterhalt nicht aus seinem Einkommen oder Vermögen selbst decken kann. Das bedeutet, dass Du grundsätzlich vorrangig Dein eigenes Einkommen und Vermögen verwenden musst bevor Dich der Staat finanziell unterstützt. Es gibt allerdings einige Ausnahmen (das sogenannte Schonvermögen). Unter anderem darfst Du oft wertvolle persönliche Gegenstände und Geldbeträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag (auch Freibetrag genannt) behalten. Auch eigenes Einkommen wird nicht in vollem Umfang auf die Leistungen angerechnet (siehe Frage 39). Geld erhält man auch dann, wenn man aufgrund des Kriegs in der Ukraine auf das eigene Vermögen keinen Zugriff hat.

Andere Sozialleistungen (Kindergeld, Elterngeld, BAföG) erhält man auch dann, wenn man über eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt. Bei Geldleistungen kann die Höhe der Leistung aber im Einzelfall von der Höhe des eigenen Einkommens oder das der Eltern abhängen (Elterngeld, BAföG).

37. Was muss ich tun, um einen Aufenthaltstitel oder eine sog. Fiktionsbescheinigung zu erhalten?

38. Darf ich trotz des Bezugs von Bürgergeld einer (geringfügigen) Beschäftigung nachgehen? Können mir staatliche Leistungen aus diesem Grund gekürzt werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du in Deutschland einen Nebenjob haben trotz des Bezuges von Citizen’s Income (Bürgergeld)). Wenn du Citizen’s Income (Bürgergeld), darfst Du regelmäßig nur bis zu 14,9 Stunden pro Kalenderwoche arbeiten. Arbeitest Du 15 Stunden oder mehr, giltst Du nicht mehr als arbeitslos und kannst kein Citizen’s Income (Bürgergeld) mehr bekommen.). Du musst der für Dich zuständigen Behörde mitteilen, wenn Du nach diesen Kriterien nicht mehr als arbeitslos giltst.

Damit Dein Citizen’s Income (Bürgergeld) nicht gekürzt wird, darfst Du außerdem nicht mehr als 100 EUR netto im Monat verdienen. Verdienst Du mehr als 100 EUR im Monat, hast Du zwar weiterhin einen Anspruch auf Citizen’s Income (Bürgergeld), allerdings wird dein Citizen’s Income (Bürgergeld) entsprechend gekürzt. Falls du mehr als 100 EUR im Monat verdienst, musst Du dies der für Dich zuständigen Behörde mitteilen.

Ab 1. Juli 2023 darfst Du mehr von deinem Einkommen behalten. Wenn Du dann zwischen 520 und 1.000 EUR verdienst, darfst Du von deinem Einkommen 30 Prozent behalten, ohne dass Dein Bürgergeld gekürzt wird.

Sofern du Citizen’s Income (Bürgergeld) beziehst und Du einen Nebenjob aufnehmen möchtest, musst Du deinen Nebenjob bei der Agentur für Arbeit vorab anmelden.

39. Kann ich auch für meine Familie/Familienangehörige Sozialleistungen beantragen?

Auch Deine Familienangehörigen und/oder Dein Lebenspartner/Deine Lebenspartnerin können grundsätzlich Sozialleistungen erhalten. Wenn Deine Familienangehörigen und/oder Dein Lebenspartner/Deine Lebenspartnerin mit Dir zusammenleben, kannst Du in der Regel Sozialleistungen auch für diese beantragen. Deine Familienangehörigen und/oder Dein*e Lebenspartner*in müssen keinen eigenen Antrag stellen.

Du kannst die Sozialleistungen auch für Deine Familienangehörigen beantragen, wenn Du und Deine Familienangehörigen auf unterschiedliche Sozialleistungen einen Anspruch haben. Bist Du zum Beispiel erwerbsfähig (hast also Citizen’s Income (Bürgergeld) beim Jobcenter beantragt (siehe oben)), Dein*e Lebenspartner*in aber nicht, leitet das zuständige Jobcenter den Antrag, den Du für Dein*e Lebenspartner*in gestellt hast, an das Sozialamt weiter.

40. Welche Integrationshilfen werden angeboten?

Bei den ersten Fragen nach Deiner Ankunft unterstützt Dich die Migrationsberatung (MBE). Über die Seite https://bamf-navi.bamf.de/de/ (deutschsprachige Version) bzw. https://bamf-navi.bamf.de/en/ (englischsprachige Version) findest Du eine Migrationsberatung in Deiner Nähe. Du kannst Fragen auch über die App „mbeon“ stellen. Infos zu der App findest Du unter www.mbeon.de oder unter www.facebook.com/mbeon.chat.

Um Dir die Integration in Deutschland zu erleichtern, werden verschiedene Kurse angeboten. Es gibt unter anderem:

  • "Erstorientierungskurse";
  • "Integrationskurse" und;
  • "Berufssprachkurse".

a.) Erstorientierungskurse („EOK“)

Die EOK geben einen Überblick zum Ankommen in Deutschland und vermitteln einfache Deutschkenntnisse zu alltäglichen Themen wie Gesundheit, Arbeit oder Bildung. Ein Kurs umfasst 300 Unterrichtsstunden. Die Teilnahme ist kostenfrei. IInformationen zu den EOK-Kursen findest Du unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/ErsteOrientierung/Erstorientierungskurse/erstorientierungskurse-node.html (unter anderem auf Deutsch, Englisch und Russisch).

Frauen können sogenannte MiA-Kurse (MiA steht für „Migrantinnen einfach stark im Alltag“) besuchen, die sich speziell an Frauen richten. Du erhältst dort relevante Informationen für den Alltag, zum Beispiel wie das Schulsystem und Bildungssystem in Deutschland funktioniert oder welche Ausbildungen und Weiterbildungen möglich sind. Oft werden auch erste Deutschkenntnisse vermittelt. Ein Kurs dauert 34 Stunden. Die Teilnahme ist kostenfrei. Detaillierte Informationen zu den MiA-Kursen findest Du unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/AngeboteFrauen/Kursprogramm-MiA/kursprogramm-mia-node.html (unter anderem auf Deutsch, Englisch und Russisch).

b.) Integrationskurse

Wenn Du einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG oder eine entsprechende Fiktionsbescheinigung hast (siehe Frage ‎4), kannst Du auch an Integrationskursen teilnehmen. Integrationskurse sind umfangreicher als die Erstorientierungskurse. Sie bestehen aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs.

Der allgemeine Integrationskurs umfasst in der Regel 700 Stunden. Davon entfallen 600 Unterrichtsstunden auf den Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden auf den Orientierungskurs. In dem Orientierungskurs erhältst Du Informationen über Deine Rechte und Pflichten und das Zusammenleben in Deutschland.

Außerdem gibt es spezielle Kurse für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (zum Beispiel Alphabetisierungskurse) oder für besondere Gruppen (Frauen, Eltern oder junge Erwachsene).

Detaillierte Informationen zu den Integrationskursen findest Du unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html;jsessionid=27E0F68C1C52373B61EB6DA19A0CC574.intranet661 (unter anderem auf Deutsch, Englisch und Russisch).

c.) Berufssprachkurse („BSK“)

Ziel der BSK ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Sie bauen auf den Integrationskursen auf und bereiten Dich auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Neben Basiskursen werden auch verschiedene Spezialkurse angeboten. Voraussetzung ist, dass Du bereits Deutsch auf mindestens B1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen sprichst oder schon einen Integrationskurs besucht hast. Außerdem musst Du eine Arbeitserlaubnis haben. Grundsätzlich ist der Kurs kostenfrei.

Detaillierte Informationen zu den Berufssprachkursen findest Du unter https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/DeutschBeruf/deutsch-beruf.html?nn=282656 (unter anderem auf Deutsch, Englisch und Russisch).

Eine gute Übersicht und weitere Informationen zu den verschiedenen Kursarten und zur Anmeldung findest Du in diesem Informationsblatt des BAMF:

Deutsch:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine-integration.pdf?__blob=publicationFile&v=13

Russisch:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine-integration-ru.pdf?__blob=publicationFile&v=6

Ukrainisch:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine-integration-ukr.pdf?__blob=publicationFile&v=6

41. Kann ich einen Zuschuss für die Heizkosten erhalten?

Wenn Du Wohngeld erhältst, bekommst Du einen Zuschuss für die Heizkosten, der sich nach der Größe Deines Haushalts richtet:

  • 415 EUR für einen Ein-Personen-Haushalt
  • 540 EUR für einen Zweipersonenhaushalt
  • 100 EUR für jede weitere Person

Wenn Du BAföG, Ausbildungsgeld oder Aufstiegsfortbildung erhältst, bekommst Du eine Einmalzahlung von 345 EUR.

* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der FAQ veröffentlichten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich um allgemeine Informationen, die nicht jeden Einzelfall abbilden können.