Notar*innen in Deutschland sind unabhängige Träger*innen eines öffentlichen Amtes. Die Rechtsordnung verlangt von Notar*innen eine neutrale Beratung aller Beteiligten, die Feststellung des wahren Willens der Parteien, die sichere Abfassung von Urkunden, die Belehrung aller Beteiligten über die Rechtsfolgen bestimmter Geschäfte und die Beurkundung dieser Geschäfte. Notar*innen erstellen auch notarielle Beurkundungen und öffentliche Beglaubigungen. Im Gegensatz zu Rechtsanwält*innen vertreten Notar*innen nicht eine Partei eines Rechtsgeschäfts oder Konflikts, sondern vermitteln zwischen beiden Seiten. Sie müssen unparteiisch und unabhängig bleiben.
Dennoch arbeiten einige Notar*innen auch als Rechtsanwält*innen. Das Gesetz schreibt für bestimmte Rechtsgeschäfte die Beteiligung von Notar*innen vor, um sicherzustellen, dass alle Parteien ausreichend über die Folgen informiert sind.
Notar*innen sind nur für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Diese Rechtsgeschäfte stammen in der Regel aus dem Immobilien-, Gesellschafts-, Erb- sowie Familien- und Scheidungsrecht. Die häufigsten Fälle, in denen ein/e Notar*in benötigt wird, sind:
Alle Notar*innen müssen Mitglied in ihrer jeweiligen regionalen Notarkammer sein. Die Bundesnotarkammer verfügt über eine deutschlandweite Notariatsdatenbank, in der Du Notar*innen nach Stadt, Bezirk und Sprache suchen kannst:
Notar*innen setzen ihre Gebühren in der Regel nicht selbst fest, sondern berechnen die im Gerichts- und Notarkostengesetz und in der Bundesnotarordnung festgelegte Gebühr. Diese richtet sich immer nach dem Gegenstandswert, so dass bei Geschäften mit einem höheren finanziellen Wert höhere Gebühren anfallen. Für bestimmte notarielle Tätigkeiten gelten bestimmte Mindest- und Höchstgebühren, um das Funktionieren des Notariatssystems zu gewährleisten. Dank dieses Systems sind die Kosten für jede/n Notar*in gleich hoch, unabhängig davon, welche/n Notar*in Du auswählst.
Rechtsanwält*innen sollten diese Kosten einschätzen können und mit ein wenig juristischem Vorwissen kann sie jede*r online selbst berechnen:
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der FAQ veröffentlichten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich um allgemeine Informationen, die nicht jeden Einzelfall abbilden können.