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FAQ Deutschland*

Bildung

Kinderbetreuung

1. Welche Möglichkeiten der Kinderbetreuung gibt es in Deutschland?

  • Alle Kinder – auch geflüchtete Kinder – haben in Deutschland einen Anspruch auf Betreuung in einer Krippe oder Kindertagespflege (Alter 1-3 Jahre) oder in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder Kindergarten (Alter 3-6 Jahre). Die Einzelheiten sind je nach Bundesland unterschiedlich.
  • Die Öffnungszeiten hängen von der jeweiligen Betreuungseinrichtung ab. Die Betreuungseinrichtungen haben grundsätzlich ganzjährig, von Montag bis Freitag geöffnet und sind nur an einzelnen Feiertagen und für wenige Wochen während der Ferien geschlossen.
  • Ein Anspruch auf Tagesbetreuung von Schulkindern (Alter 6-14 Jahre) besteht nicht.

2. Wie finde ich einen Betreuungsplatz für mein Kind?

Es gibt staatliche Stellen, die Dich bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützen können. Wende Dich zunächst an dasJugendamt an Deinem Wohnort (Deutsch/Englisch). Das Jugendamt kann Dir auch weitere Fragen zur Kinderbetreuung beantworten.

In vielen Städten und Gemeinden fehlt es jedoch an ausreichenden Betreuungsangeboten für Kinder unter 6 Jahren. Daher ist es zum Teil sehr schwierig, einen Betreuungsplatz zu bekommen. Oft gibt es Wartelisten. Daher solltest Du selbst aktiv werden. Finde heraus, welche Kitas und Kindergärten in Deiner Nähe sind und frage dort nach, ob es noch freie Plätze gibt. Gibt es keine freien Betreuungsplätze mehr, lasse Dich in die Warteliste eintragen. Welche Kitas es in der Nähe Deines Wohnorts gibt, kannst Du online (zum Beispiel über Google oder über Kita.de) herausfinden.

Eine Anweisung zur Suche nach einem Betreuungsplatz für Dein Kind und weitere Informationen findest Du hier auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch.

3. Was kostet ein Betreuungsplatz für mein Kind?

Die Kosten für einen Betreuungsplatz sind je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich. Teilweise sind Betreuungsplätze auch kostenlos. Für geflüchtete Kinder zahlt dasJugendamt auf Antrag die Kosten der Kinderbetreuung. Auch für Ausflüge oder das Mittagessen kann es zusätzliche finanzielle Unterstützung geben. ZuEinzelheiten zum Antrag auf Übernahme der Kosten berät Dich das Jugendamt an Deinem Wohnort.

4. Wie funktioniert die Kinderbetreuung, während ich arbeiten muss?

Informationen dazu findest Du in unseren FAQ im Abschnitt Arbeit und Steuern, Frage 18.

Schule

5. Wie funktioniert das Schulsystem in den verschiedenen Bundesländern?

Die Schulpolitik fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer, weshalb zwischen den Bundesländern Unterschiede bestehen.

  • Hier findest du eine von uns zusammengestellte Linksammlung für die einzelnen Bundesländer.

  • Informationen zur Integration geflüchteter Kinder und Jugendlicher in das deutsche Schulsystem findest Du hieroderhier(Deutsch/Englisch/Ukrainisch/Russisch), gegliedert nach Bundesländern.

Eine Broschüre zum Schulsystem in Deutschland findet du hier zum Downloaden: (Deutsch, Englisch, Russisch).

Bei Fragen kannst Du Dich zudem an den Jugendmigrationsdienst(Deutsch/Englisch/Russisch) in Deiner Nähe oder telefonisch an dieElternhotline(Deutsch/Englisch/Ukrainisch/Russisch).

Schulabschlüsse aus den einzelnen Bundesländern werden in ganz Deutschland anerkannt.

6. Muss ich etwas zahlen, damit mein Kind zur Schule gehen kann?

Nein, der Besuch einer öffentlichen Schule ist in Deutschland kostenlos.

7. Muss mein Kind in die Schule gehen?

  • Grundsätzlich besteht in Deutschland Schulpflicht, das heißt alle Kinder und Jugendlichen müssen eine Schule besuchen. Das gilt in der Regel auch für geflüchtete Kinder und Jugendliche, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Es ist Aufgabe der Eltern sicherzustellen, dass ihr Kind die Schule besucht.
  • Die Schulpflicht für Kinder beginnt, wenn das Kind zum Stichtag bereits 6 Jahre alt ist. Der Stichtag ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, häufig ist es der 30. Juni eines Jahres. Im Ausnahmefall können Kinder auch eingeschult werden, die jünger oder älter als 6 Jahre sind.
  • Der Tag der Einschulung (Beginn der 1. Klasse) ist in den Bundesländern unterschiedlich. Das Schuljahr beginnt jeweils zwischen Mitte August und Mitte September eines Jahres.
  • Die Schulpflicht für Kinder und Jugendliche besteht in den Bundesländern für mindestens 9 oder 10 Schuljahre. Anschließend besteht in einigen Bundesländern die Pflicht zum Besuch einer Berufsschule.

8. Welche Arten von Schulen gibt es?

  • Von der 1. bis zur 4. Klasse besuchen alle Kinder eine Grundschule, in manchen Bundesländern bis zur 6. Klasse.
  • Nach der Grundschule wechseln alle Kinder auf eine der folgenden weiterführenden Schulen:
  • Hauptschule oder Mittelschule (bis zur 9. oder 10. Klasse)
  • Realschule (bis zur 10. Klasse)
  • Gymnasium (bis zur 12. oder 13. Klasse)
  • Teilweise werden diese Schulen auch anders bezeichnet. Zusätzlich gibt es in manchen Bundesländern Gesamtschulen, die alle 3 Schularten kombinieren. Auf welche Schule ein Kind nach der Grundschule wechselt, hängt dabei von seinen Schulnoten ab.

Mit einem Abschluss von einer Haupt- oder Realschule oder einem Gymnasium kann man eine Berufsausbildung beginnen. Beim Abschluss des Gymnasiums erwirbt man den höchsten Schulabschluss, das Abitur. Das Abitur berechtigt zum Studium an einer Universität.

9. Muss mein Kind Deutsch sprechen, um in die Schule gehen zu können?

Dein Kind muss nicht bereits Deutsch sprechen, um eine Schule besuchen zu können. In vielen Schulen werden Kinder, die kein oder nur sehr wenig Deutsch sprechen, besonders gefördert. Zum Teil besuchen geflüchtete Kinder zunächst Vorbereitungsklassen oder Deutschklassen, in denen sie im Fach Deutsch unterrichtet werden. Anschließend werden sie in die regulären Schulklassen aufgenommen und besuchen den normalen Schulunterricht.

10. Wie finde ich eine Schule für mein Kind?

In der Regel müssen Schüler die Grundschule besuchen, die in ihrem Schulbezirk in der Nähe ihres Wohnorts liegt. Hinsichtlich der weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) kannst Du zum Teil aussuchen, an welchem Ort Dein Kind die Schule besuchen soll.

Die Aufnahme in Schulen ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Welche Schule Dein Kind besuchen kann oder muss, erfährst Du von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder direkt bei den Schulen an Deinem Wohnort.

11. Welche Aufgaben habe ich als Elternteil?

Nachdem Du eine Schule für Dein Kind gefunden hast, musst Du Dich darum kümmern, dass Dein Kind jeden Tag in die Schule geht. Wichtig sind besonders folgende Themen:

  • Bringe Dein Kind täglich und pünktlich in die Schule (Montag bis Freitag, nicht an Feiertagen und in den Ferien).
  • Gib Deinem Kind alle notwendigen Materialien mit in die Schule (etwa Schulbücher, Hefte, Stifte, Sportsachen).
  • Gib Deinem Kind etwas zu essen und zu trinken mit in die Schule.
  • Achte darauf, dass Dein Kind immer seine Hausaufgaben erledigt und sich auf Prüfungen vorbereitet.
  • Wenn Dein Kind krank ist oder Du es nicht in die Schule bringen kannst (etwa, weil Du krank bist), informiere die Schule.

12. Wo finde ich im Internet kostenfreie ukrainische Lernmaterialien und Kurse für mein Kind?

Online findest Du verschiedene Anbieter, die kostenfreie Lehrbücher für Kinder auf Ukrainisch anbieten, etwamundo.schuleundlib.imzo.gov.ua.Online werden zudem verschiedene Kurse ukrainischer Online-Schulen angeboten, an denen Dein Kind in der Regel kostenlos teilnehmen kann, etwamon-gov-UAundlms.e-school.net.ua.

13. Ich habe einen Schulabschluss im Ausland erworben – wird dieser in Deutschland anerkannt?

Es besteht die Möglichkeit, im Ausland erworbene Schulabschlüsse auch in Deutschland anerkennen zu lassen. Eine Anleitung, wie das Verfahren der Anerkennung läuft und welche Dokumente Du benötigst, findest Du beider (Bundesagentur für Arbeit)(Deutsch/Englisch). Eine Anleitung zum Verfahren der Anerkennung findest Du auchhier(Deutsch/Englisch/Ukrainisch).

Berufsausbildung

14. Was ist eine Berufsausbildung?

In einer Berufsausbildung werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um danach in einem bestimmten Beruf arbeiten zu können. Dies betrifft Berufe, die kein vorheriges Studium an einer Universität voraussetzen. Es gibt 2 Formen der Berufsausbildung in Deutschland: die betriebliche Ausbildung und die schulische Ausbildung.

  • Die betriebliche Ausbildung erfolgt direkt bei einem Betrieb und ist in 2 Teile gegliedert. Die theoretische Ausbildung erfolgt in Berufsschulen und anderen Bildungseinrichtungen. Die praktische Ausbildung erfolgt in dem Betrieb, in dem die Ausbildung absolviert wird. Die betriebliche Ausbildung dauert in der Regel 2 bis 3,5 Jahre. Die betriebliche Ausbildung ist in der Regel kostenlos. Während der Ausbildung bekommst Du ein monatliches Gehalt (auch „Ausbildungsvergütung“ genannt), das vertraglich mit dem Betrieb vereinbart wird. Die Höhe des Gehalts ist in den verschiedenen Ausbildungsberufen und Betrieben unterschiedlich. Durch die Ausbildung erwirbst Du einen Abschluss, der staatlich anerkannt wird (im Falle sogenannter „anerkannter Ausbildungsberufe“).
  • Die schulische Ausbildung erfolgt hauptsächlich in einer Berufsfachschule und setzt meistens einen Realschulabschluss voraus. Zudem absolviert man während der schulischen Ausbildung auch mehrwöchige Praktika. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel zwischen 1 und 3,5 Jahren. Die Ausbildung an einer staatlichen Berufsfachschule oder in einer anderen Bildungseinrichtung ist kostenlos. In den meisten Fällen erhältst Du kein Gehalt während der schulischen Ausbildung. Während einer schulischen Ausbildung kannst Du eine staatliche finanzielle Förderung erhalten (Bundesausbildungsförderung,BAföG. Nähere Informationen dazu erhältst Du von der Berufsfachschule. Weitere Informationen zum Thema BAföG findest Du auch in unserem Kapitel "Sozialleistungen""Sozialleistungen".

Einen Überblick über verschiedene Ausbildungsberufe findest Du bei derBundesagentur für Arbeit (Deutsch/Englisch)und aufberufenavi.de(German/English/Ukrainian/Russian).Bundesagentur für Arbeit (Deutsch/Englisch)bieten zudem die Bundesagentur für Arbeit (Deutsch/Englisch/Ukrainisch/Russisch) sowie die Agentur für Arbeit oder das Job Center in der Stadt oder dem Kreis, wo Du wohnst

15. Ab welchem Alter kann ich eine Berufsausbildung beginnen?

Du kannst eine Berufsausbildung absolvieren, sobald für Dich keine Schulpflicht mehr besteht (nach 9-10 Schuljahren, näher dazu, Frage 7), also in der Regel frühestens mit 15 oder 16 Jahren. Ein Höchstalter, ab dem Du keine Berufsausbildung mehr absolvieren kannst, gibt es nicht.

16. Muss ich Deutsch sprechen, um eine Berufsausbildung beginnen zu können?

Welche Deutschkenntnisse für den Beginn einer Berufsausbildung vorausgesetzt werden, hängt von der jeweiligen Berufsschule und dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb ab. Für nähere Informationen erkundige Dich direkt bei der Berufsschule oder dem Betrieb.

17. Benötige ich einen Schulabschluss, um eine Berufsausbildung beginnen zu können?

Nein, grundsätzlich benötigst Du keinen bestimmten Schulabschluss, um eine Berufsausbildung absolvieren zu können. Die Ausbildungsbetriebe können jedoch selbst festlegen, welchen Schulabschluss sie für eine Ausbildung fordern. In der Regel wird zumindest ein Hauptschulabschluss gefordert.

Für die Aufnahme einer Schulausbildung ist in der Regel mindestens ein Realschulabschluss erforderlich.

Hast Du im Ausland einen Schulabschluss erworben, kannst Du diesen in Deutschland anerkennen lassen. Eine Anleitung, wie das Verfahren der Anerkennung läuft und welche Dokumente Du benötigst, findest Du bei derBundesagentur für Arbeit(Deutsch/Englisch).

18. Darf ich in Deutschland eine Ausbildung beginnen?

Dies hängt maßgeblich davon ab, welche Art von Ausbildung Du beginnen möchtest und welchen Aufenthaltsstatus Du hast.

Eine schulische Ausbildung (näher dazu, Frage 14) in einer Berufsfachschule gilt nicht als Arbeit. Daher benötigst Du für den Beginn einer schulischen Ausbildung grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis.

Für den Beginn einer betrieblichen Ausbildung (siehe Frage 14) benötigst Du in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Du darfst in Deutschland ohne Einschränkung arbeiten, wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis (§§ 24, 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG) hast. Nähere Informationen, siehe unser Kapitel"Arbeit und Steuern", Frage 1. Hast Du eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG) oder eine Duldung (§ 60a AufenthG), benötigst Du für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung in der Regel eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.

19. Wie finde ich einen Ausbildungsplatz und wie bewerbe ich mich?

Es gibt verschiedene Einrichtungen und Stellen, die Dich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen können, etwa die Bundesagenturfür Arbeit(Deutsch/Ukrainisch).). Zudem gibt es viele Internetseiten, über die Du Ausbildungsplätze finden kannst. Die Bewerbung erfolgt direkt bei dem gewünschten Ausbildungsbetrieb. Einen Überblick zu beiden Fragen, siehe Kapitel"Arbeit und Steuern", Frage 2.

Studium

20. Darf ich in Deutschland studieren?

Grundsätzlich dürfen auch ausländische Staatsbürger*innen in Deutschland studieren. Jedoch gelten bestimmte Vorschriften, unter welchen Voraussetzungen ausländische Staatsbürger*innen nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten dürfen. Nähre Informationen, siehe unser Kapitel "Aufenthalt". Weitere Informationen zum Studium in Deutschland, siehe Fragen 21-25.

21. Welche Arten von Hochschulen gibt es in Deutschland?

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Hochschulen, zu denen insbesondere Universitäten und Fachhochschulen (FH) zählen. Die verschiedenen Arten von Hochschulen haben unterschiedliche Schwerpunkte in der Ausbildung. Nähere Informationen findest Du auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) (Deutsch/Englisch/Ukrainisch).

22. Welchen Schulabschluss benötige ich, um in Deutschland studieren zu können?

Für ein Studium an einer deutschen Universität wird grundsätzlich ein Abschluss von einem Gymnasium (Abitur, näher zu verschiedenen Schulabschlüssen bei Frage 8) vorausgesetzt. Für das Studium an einer Fachhochschule genügt in der Regel das Fachabitur. Zum Teil kannst Du ein Studium auch ohne Abitur oder Fachabitur aufnehmen. Die Voraussetzungen hierfür unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern sowie auch den einzelnen Universitäten und Hochschulen. Für Geflüchtete aus der Ukraine kann es an einzelnen Hochschulen oder in manchen Bundesländern Sonderregelungen geben. Solltest Du ohne Abitur oder Fachabitur ein Studium beginnen wollen, informiere Dich am besten direkt bei der gewünschten Hochschule.

Zudem besteht die Möglichkeit, in der Ukraine erlangte Schulabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Eine Anleitung, wie das Verfahren der Anerkennung läuft und welche Dokumente Du benötigst, findest Du bei der Bundesagentur für Arbeit(Deutsch/Englisch/Ukrainisch).

23. Muss ich Deutsch sprechen, um ein Studium beginnen zu können?

  • Die meisten Studiengänge an deutschen Hochschulen werden ausschließlich oder weit überwiegend auf Deutsch unterrichtet und setzen gute Deutschkenntnisse voraus. Zum Teil werden auch Studiengänge auf Englisch angeboten. Informiere Dich direkt bei der Hochschule, welche Sprachkenntnisse für den gewünschten Studiengang vorausgesetzt werden. Für Geflüchtete aus der Ukraine gibt es an den Hochschulen zum Teil kostenlose Programme, die Dich auf das Studium vorbereiten können.
  • Informationen dazu, wie Du Deutsch lernen und Dich damit auf ein Studium an einer deutschen Hochschule vorbereiten kannst, findest Du auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) (Deutsch/Englisch/Ukrainisch).

24. Muss ich etwas zahlen, um an einer deutschen Hochschule studieren zu können?

  • Das Studium an einer deutschen öffentlichen Hochschule ist in der Regel kostenlos. Jedoch musst Du einen Semesterbeitrag zahlen, welcher je nach Hochschule pro Semester (ein Halbjahr/6 Monate) ca. 200-300 Euro beträgt. Der Semesterbeitrag umfasst an vielen Hochschulen bereits die Kosten für ein Ticket für den öffentlichen Nahverkehr in der Region der Hochschule.
  • Studierende aus der Ukraine können für das Studium zudem staatliche finanzielle Unterstützung erhalten (Bundesausbildungsförderung, BAföG) (Deutsch/Englisch), wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG besitzen oder beantragt haben.. Weitere Informationen über BAföG, siehe unser Kapitel"Sozialleistungen". Zudem bieten deutsche Hochschulen und verschiedene Organisationen weitere Möglichkeiten zur finanziellen Förderung an. Informationen zu Möglichkeiten zur Finanzierung Deines Studiums findest Du auf der Internetseite desDeutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) (Deutsch/Englisch/Ukrainisch).

25. Kann ich meine bisherigen Studienleistungen aus der Ukraine oder dem Ausland in Deutschland anrechnen lassen?

Es bestehen Möglichkeiten, ein an einer ausländischen Hochschule begonnenes Studium in Deutschland fortzusetzen. Die Voraussetzungen hängen dabei stark vom bisherigen Studium sowie der neuen Hochschule ab. Zudem ist es möglich, dass bisher erbrachte Studienleistungen Dich nicht zu einem Studium an einer deutschen Hochschule berechtigen. Die Entscheidung über die Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen trifft letztlich die jeweilige Hochschule. Wende Dich daher am besten direkt an die Hochschule, an der Du Dein Studium fortsetzen möchtest und bitte um Informationen. Weitere Informationen findest Du auf der Internetseitedes Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) (Deutsch/Englisch/Ukrainisch).

Berufsabschlüsse

26. Benötige ich zur Ausübung eines Berufs in Deutschland einen bestimmten Berufsabschluss?

In den meisten Berufen darf man in Deutschland ohne einen bestimmten Berufsabschluss arbeiten. Manche Berufe (sog. reglementierte Berufe) darf man hingegen nur mit einer bestimmten beruflichen Qualifikation ausüben(z.B. Ärztin/Arzt, Architektin/Architekt, Lehrerin/Lehrer, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt).

27. Kann ich einen im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Dies gilt für reglementierte Berufe und auch nicht reglementierte Berufe (siehe Frage 26). Die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Anerkennung hängen vom erworbenen Berufsabschluss und den deutschen Anforderungen an den Berufsabschluss ab. Weitere Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen findest Du hier aufEnglisch, DeutschundUkrainisch. Zudem kannst Du Dich bei der Bundesagenturfür Arbeit (Deutsch/Englisch).

* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der FAQ veröffentlichten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich um allgemeine Informationen, die nicht jeden Einzelfall abbilden können.