Kinderbetreuung
Es gibt staatliche Stellen, die Dich bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützen können. Wende Dich zunächst an dasJugendamt an Deinem Wohnort (Deutsch/Englisch). Das Jugendamt kann Dir auch weitere Fragen zur Kinderbetreuung beantworten.
In vielen Städten und Gemeinden fehlt es jedoch an ausreichenden Betreuungsangeboten für Kinder unter 6 Jahren. Daher ist es zum Teil sehr schwierig, einen Betreuungsplatz zu bekommen. Oft gibt es Wartelisten. Daher solltest Du selbst aktiv werden. Finde heraus, welche Kitas und Kindergärten in Deiner Nähe sind und frage dort nach, ob es noch freie Plätze gibt. Gibt es keine freien Betreuungsplätze mehr, lasse Dich in die Warteliste eintragen. Welche Kitas es in der Nähe Deines Wohnorts gibt, kannst Du online (zum Beispiel über Google oder über Kita.de) herausfinden.
Eine Anweisung zur Suche nach einem Betreuungsplatz für Dein Kind und weitere Informationen findest Du hier auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch und Englisch.
Die Kosten für einen Betreuungsplatz sind je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich. Teilweise sind Betreuungsplätze auch kostenlos. Für geflüchtete Kinder zahlt dasJugendamt auf Antrag die Kosten der Kinderbetreuung. Auch für Ausflüge oder das Mittagessen kann es zusätzliche finanzielle Unterstützung geben. ZuEinzelheiten zum Antrag auf Übernahme der Kosten berät Dich das Jugendamt an Deinem Wohnort.
Informationen dazu findest Du in unseren FAQ im Abschnitt Arbeit und Steuern, Frage 18.
Schule
Die Schulpolitik fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer, weshalb zwischen den Bundesländern Unterschiede bestehen.
Hier findest du eine von uns zusammengestellte Linksammlung für die einzelnen Bundesländer.
Eine Broschüre zum Schulsystem in Deutschland findet du hier zum Downloaden: (Deutsch, Englisch, Russisch).
Bei Fragen kannst Du Dich zudem an den Jugendmigrationsdienst(Deutsch/Englisch/Russisch) in Deiner Nähe oder telefonisch an dieElternhotline(Deutsch/Englisch/Ukrainisch/Russisch).
Schulabschlüsse aus den einzelnen Bundesländern werden in ganz Deutschland anerkannt.
Nein, der Besuch einer öffentlichen Schule ist in Deutschland kostenlos.
Mit einem Abschluss von einer Haupt- oder Realschule oder einem Gymnasium kann man eine Berufsausbildung beginnen. Beim Abschluss des Gymnasiums erwirbt man den höchsten Schulabschluss, das Abitur. Das Abitur berechtigt zum Studium an einer Universität.
Dein Kind muss nicht bereits Deutsch sprechen, um eine Schule besuchen zu können. In vielen Schulen werden Kinder, die kein oder nur sehr wenig Deutsch sprechen, besonders gefördert. Zum Teil besuchen geflüchtete Kinder zunächst Vorbereitungsklassen oder Deutschklassen, in denen sie im Fach Deutsch unterrichtet werden. Anschließend werden sie in die regulären Schulklassen aufgenommen und besuchen den normalen Schulunterricht.
In der Regel müssen Schüler die Grundschule besuchen, die in ihrem Schulbezirk in der Nähe ihres Wohnorts liegt. Hinsichtlich der weiterführenden Schulen (Hauptschule, Realschule, Gymnasium) kannst Du zum Teil aussuchen, an welchem Ort Dein Kind die Schule besuchen soll.
Die Aufnahme in Schulen ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Welche Schule Dein Kind besuchen kann oder muss, erfährst Du von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder direkt bei den Schulen an Deinem Wohnort.
Nachdem Du eine Schule für Dein Kind gefunden hast, musst Du Dich darum kümmern, dass Dein Kind jeden Tag in die Schule geht. Wichtig sind besonders folgende Themen:
Online findest Du verschiedene Anbieter, die kostenfreie Lehrbücher für Kinder auf Ukrainisch anbieten, etwamundo.schuleundlib.imzo.gov.ua.Online werden zudem verschiedene Kurse ukrainischer Online-Schulen angeboten, an denen Dein Kind in der Regel kostenlos teilnehmen kann, etwamon-gov-UAundlms.e-school.net.ua.
Es besteht die Möglichkeit, im Ausland erworbene Schulabschlüsse auch in Deutschland anerkennen zu lassen. Eine Anleitung, wie das Verfahren der Anerkennung läuft und welche Dokumente Du benötigst, findest Du beider (Bundesagentur für Arbeit)(Deutsch/Englisch). Eine Anleitung zum Verfahren der Anerkennung findest Du auchhier(Deutsch/Englisch/Ukrainisch).
Berufsausbildung
In einer Berufsausbildung werden Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, um danach in einem bestimmten Beruf arbeiten zu können. Dies betrifft Berufe, die kein vorheriges Studium an einer Universität voraussetzen. Es gibt 2 Formen der Berufsausbildung in Deutschland: die betriebliche Ausbildung und die schulische Ausbildung.
Einen Überblick über verschiedene Ausbildungsberufe findest Du bei derBundesagentur für Arbeit (Deutsch/Englisch)und aufberufenavi.de(German/English/Ukrainian/Russian).Bundesagentur für Arbeit (Deutsch/Englisch)bieten zudem die Bundesagentur für Arbeit (Deutsch/Englisch/Ukrainisch/Russisch) sowie die Agentur für Arbeit oder das Job Center in der Stadt oder dem Kreis, wo Du wohnst
Du kannst eine Berufsausbildung absolvieren, sobald für Dich keine Schulpflicht mehr besteht (nach 9-10 Schuljahren, näher dazu, Frage 7), also in der Regel frühestens mit 15 oder 16 Jahren. Ein Höchstalter, ab dem Du keine Berufsausbildung mehr absolvieren kannst, gibt es nicht.
Welche Deutschkenntnisse für den Beginn einer Berufsausbildung vorausgesetzt werden, hängt von der jeweiligen Berufsschule und dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb ab. Für nähere Informationen erkundige Dich direkt bei der Berufsschule oder dem Betrieb.
Nein, grundsätzlich benötigst Du keinen bestimmten Schulabschluss, um eine Berufsausbildung absolvieren zu können. Die Ausbildungsbetriebe können jedoch selbst festlegen, welchen Schulabschluss sie für eine Ausbildung fordern. In der Regel wird zumindest ein Hauptschulabschluss gefordert.
Für die Aufnahme einer Schulausbildung ist in der Regel mindestens ein Realschulabschluss erforderlich.
Hast Du im Ausland einen Schulabschluss erworben, kannst Du diesen in Deutschland anerkennen lassen. Eine Anleitung, wie das Verfahren der Anerkennung läuft und welche Dokumente Du benötigst, findest Du bei derBundesagentur für Arbeit(Deutsch/Englisch).
Dies hängt maßgeblich davon ab, welche Art von Ausbildung Du beginnen möchtest und welchen Aufenthaltsstatus Du hast.
Eine schulische Ausbildung (näher dazu, Frage 14) in einer Berufsfachschule gilt nicht als Arbeit. Daher benötigst Du für den Beginn einer schulischen Ausbildung grundsätzlich keine Arbeitserlaubnis.
Für den Beginn einer betrieblichen Ausbildung (siehe Frage 14) benötigst Du in der Regel eine Arbeitserlaubnis. Du darfst in Deutschland ohne Einschränkung arbeiten, wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis (§§ 24, 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG) hast. Nähere Informationen, siehe unser Kapitel"Arbeit und Steuern", Frage 1. Hast Du eine Aufenthaltsgestattung (§ 55 AsylG) oder eine Duldung (§ 60a AufenthG), benötigst Du für die Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung in der Regel eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.
Es gibt verschiedene Einrichtungen und Stellen, die Dich bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz unterstützen können, etwa die Bundesagenturfür Arbeit(Deutsch/Ukrainisch).). Zudem gibt es viele Internetseiten, über die Du Ausbildungsplätze finden kannst. Die Bewerbung erfolgt direkt bei dem gewünschten Ausbildungsbetrieb. Einen Überblick zu beiden Fragen, siehe Kapitel"Arbeit und Steuern", Frage 2.
Studium
Grundsätzlich dürfen auch ausländische Staatsbürger*innen in Deutschland studieren. Jedoch gelten bestimmte Vorschriften, unter welchen Voraussetzungen ausländische Staatsbürger*innen nach Deutschland einreisen und sich in Deutschland aufhalten dürfen. Nähre Informationen, siehe unser Kapitel "Aufenthalt". Weitere Informationen zum Studium in Deutschland, siehe Fragen 21-25.
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Hochschulen, zu denen insbesondere Universitäten und Fachhochschulen (FH) zählen. Die verschiedenen Arten von Hochschulen haben unterschiedliche Schwerpunkte in der Ausbildung. Nähere Informationen findest Du auf der Internetseite des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) (Deutsch/Englisch/Ukrainisch).
Für ein Studium an einer deutschen Universität wird grundsätzlich ein Abschluss von einem Gymnasium (Abitur, näher zu verschiedenen Schulabschlüssen bei Frage 8) vorausgesetzt. Für das Studium an einer Fachhochschule genügt in der Regel das Fachabitur. Zum Teil kannst Du ein Studium auch ohne Abitur oder Fachabitur aufnehmen. Die Voraussetzungen hierfür unterscheiden sich zwischen den einzelnen Bundesländern sowie auch den einzelnen Universitäten und Hochschulen. Für Geflüchtete aus der Ukraine kann es an einzelnen Hochschulen oder in manchen Bundesländern Sonderregelungen geben. Solltest Du ohne Abitur oder Fachabitur ein Studium beginnen wollen, informiere Dich am besten direkt bei der gewünschten Hochschule.
Zudem besteht die Möglichkeit, in der Ukraine erlangte Schulabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Eine Anleitung, wie das Verfahren der Anerkennung läuft und welche Dokumente Du benötigst, findest Du bei der Bundesagentur für Arbeit(Deutsch/Englisch/Ukrainisch).
Es bestehen Möglichkeiten, ein an einer ausländischen Hochschule begonnenes Studium in Deutschland fortzusetzen. Die Voraussetzungen hängen dabei stark vom bisherigen Studium sowie der neuen Hochschule ab. Zudem ist es möglich, dass bisher erbrachte Studienleistungen Dich nicht zu einem Studium an einer deutschen Hochschule berechtigen. Die Entscheidung über die Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen trifft letztlich die jeweilige Hochschule. Wende Dich daher am besten direkt an die Hochschule, an der Du Dein Studium fortsetzen möchtest und bitte um Informationen. Weitere Informationen findest Du auf der Internetseitedes Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) (Deutsch/Englisch/Ukrainisch).
Berufsabschlüsse
In den meisten Berufen darf man in Deutschland ohne einen bestimmten Berufsabschluss arbeiten. Manche Berufe (sog. reglementierte Berufe) darf man hingegen nur mit einer bestimmten beruflichen Qualifikation ausüben(z.B. Ärztin/Arzt, Architektin/Architekt, Lehrerin/Lehrer, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt).
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in Deutschland anerkennen zu lassen. Dies gilt für reglementierte Berufe und auch nicht reglementierte Berufe (siehe Frage 26). Die Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Anerkennung hängen vom erworbenen Berufsabschluss und den deutschen Anforderungen an den Berufsabschluss ab. Weitere Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen findest Du hier aufEnglisch, DeutschundUkrainisch. Zudem kannst Du Dich bei der Bundesagenturfür Arbeit (Deutsch/Englisch).
* Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Rahmen der FAQ veröffentlichten Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich um allgemeine Informationen, die nicht jeden Einzelfall abbilden können.